Leitlinien

Mögliche Interessenkonflikte

Die Blackfort AG (im Folgenden Blackfort genannt) ist eine Gesellschaft, die auf die Erbringung hochprofessioneller Dienstleistungen im Finanzbereich spezialisiert ist. Die jederzeitige Achtung und Wahrung der Interessen der Kunden sowie deren faire Behandlung hat höchste Priorität. Blackfort versucht die Interessen ihrer Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter dauerhaft zu wahren und in Einklang zu bringen. Trotzdem lassen sich Interessenkonflikte in einem Unternehmen, welches unterschiedliche Finanzdienstleistungen erbringt, nicht immer völlig ausschliessen. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften informiert Blackfort daher nachfolgend über ihre Vorkehrungen zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten.

Interessenkonflikte können sich zwischen den Gesellschaften, der Geschäftsleitungen, den Eigentümer, den Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit Blackfort verbunden sind, sowie ihren Kunden oder zwischen ihren Kunden ergeben.

Die konsequente Kundenorientierung in der Unternehmenskultur ist zentrales Instrument, um eine Beeinflussung mit sachfremden Interessen bei der Vermögensverwaltung oder sonstigen Dienstleistungen zu vermeiden. Grösste Sorgfalt bei der Auswahl der Mitarbeiter, die Verpflichtung zur Einhaltung höchster Standards und die Beachtung internationaler Marktusancen helfen Blackfort dabei, die Kundeninteressen in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen.

Organisatorische Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, hat Balckfort unter anderem folgende Massnahmen getroffen:

  • Schaffung einer Compliance-Funktion, welche für die Identifikation, Vermeidung und das Management möglicher Interessenkonflikte zuständig ist und welche angemessene Massnahmen ergreift, sofern diese notwendig sind;
  • Aufbau und Pflege einer kunden- und risikoorientierten Organisation, welche die finanzielle und regulatorische Integrität der Gesellschaft jederzeit sicherstellt;
  • Organisatorische Massnahmen zur Wahrung der Kundeninteressen in der Vermögensverwaltung;
  • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;
  • Abgrenzung von Geschäftsbereichen und Funktionen voneinander und gleichzeitige Steuerung des Informationsflusses untereinander (soweit dies organisatorisch sinnvoll ist);
  • Regelungen betreffend der Behandlung und Offenlegung von Eigengeschäften in Finanzinstrumenten von Mitarbeitern und Organen;
  • Regelung über die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Mitarbeiter und Organe;
  • Vergütungsregelungen bei Mitarbeitern, nach denen höhere Gebühreneinnahmen zu Gunsten der Gesellschaft oder die Übernahme höherer Risiken durch den Kunden nicht automatisch zu mehr Lohn führen;
  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S. v. Art. 367h Abs.1 Ziff. 2 und 4 PGR aus;
  • Laufende Schulungen der Mitarbeiter.

Offenlegung von möglichen oder tatsächlichen Interessenkonflikten

  • Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen und die möglicherweise auftreten, werden gegenüber den betroffenen Kunden vor einem generellen Vertragsabschluss bzw. vor einem speziellen Geschäftsabschluss oder einer entsprechenden Beratung offengelegt.
  • Es bestehen keine Retrozessionsvereinbarungen oder sonstige Absprachen zwischen Blackfort und Banken oder sonstigen Dritten bezüglich einer Teilrückerstattung auf Depotgebühren, Börsen- und Treuhandkommissionen, Courtagen oder anderen Gebühren. Für den Kunden gelangen die mit der jeweiligen Bank vereinbarten (Sonder-)Konditionen zur Anwendung.
  • Zur effizienten Portfolioverwaltung setzt Balckfort unter anderem auch Anlagefonds ein, die von Blackfort selbst aufgelegt und verwaltet werden. Beim Einsatz solcher Produkte erfolgt keine doppelte Gebührenbelastung des Kunden.
  • Die Auswahl von Fonds oder anderen Produkten – sei es direkt im Kundenportfolio oder indirekt über von Blackfort verwaltete Anlagefonds – erfolgt ausschliesslich anhand von marktüblichen, qualitativen und quantitativen Selektionskriterien (Best-in-class Ansatz). Sämtliche Käufe von Fonds und anderen Produkten erfolgt stets im besten Interesse des Kunden, wenn immer möglich zu Nettosätzen bzw. gegen Rückvergütung von Bestandskommissionen oder Abschlussprovisionen zu Gunsten des Kunden oder Fonds.
  • Blackfort erhält von anderen Dienstleistern, z.B. Brokern, im Zusammenhang mit Wertpapiertransaktionen unentgeltliche oder verbilligte Zuwendungen wie Finanzanalysen oder sonstiges Informationsmaterial, Schulungen und zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformationssysteme. Die Entgegennahme derartiger Zuwendungen steht nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit den gegenüber dem Kunden erbrachten Dienstleistungen. Blackfort nutzt diese Zuwendungen dazu, ihre Dienstleistungen in der vom Kunden beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern.
  • An vertraglich gebundene oder unabhängige Vermittler, die Blackfoert mit oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden oder einzelne Geschäfte zuführen, werden zum Teil erfolgsbezogene Provisionen und Fixentgelte gezahlt. Darüber hinaus können gebundene Vermittler auch von Dritten, insbesondere Fondsgesellschaften und Wertpapieremissionshäusern, neben den von Balckfort gezahlten Handelsvertreterprovisionen unmittelbar Zuwendungen erhalten.
  • Auch in von Blackfort erstellten oder verbreiteten Finanzanalysen wird über relevante potenzielle Interessenkonflikte informiert.

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Blackfort AG
Im alten Riet 102
9494 Schaan
Fürstentum Liechtenstein

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